Anerkennung von ausländischen Studienleistungen
Im Falle eines Seminars einer ausländischen Hochschule, das äquivalent zu einem hiesigen Hauptseminar/ Aufbauseminar anerkannt werden soll, gelten folgende Bedingungen:
- Es muss sich nachweisbar um ein Seminar für fortgeschrittene Fachstudenten handeln (3. Studienjahr bzw. Segundo ciclo oder pos-grado/ post-graduate/ pós-graduação)
- Es ist eine Hausarbeit zu verfassen, die hiesigen Maßstäben entspricht (Form wissenschaftlicher Arbeit, Quellenbezug; Bei Hauptseminaräquivalenz: 20 - 25 S; bei Aufbauseminaräquivalenz: 15 - 20 S.)
- Der erfolgreiche Besuch der Veranstaltung muss bescheinigt und die Hausarbeit benotet sein.
- Nach einer Zweitdurchsicht durch einen Fachvertreter (keine Zweitkorrektur!) wird dann in der Regel die Äquivalenzbescheinigung ausgestellt.
Im Falle einer Arbeitskursäquivalenz gelten genannte Bedingungen mit Ausnahme der Hausarbeit.